Nur Informationszwecke; keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Wenn Sie Kryptowährungen bei einem Verwahrer außerhalb Spaniens halten (auf einer ausländischen Börse/einem Anbieter), müssen Sie diese möglicherweise der spanischen Steuerbehörde (AEAT) über das Modell 721 melden. Unten finden Sie, wer meldepflichtig ist, wann (Fristen), welche Daten erforderlich sind und wie Sie sich ohne unnötige Fehler vorbereiten.
Modell 721 ist eine Informationsmeldung für virtuelle Währungen, die im Ausland gehalten werden (in Verwahrkonten bei nicht ansässigen Anbietern). Steuerlich in Spanien ansässige Personen und Körperschaften müssen einreichen, wenn sie Eigentümer/Nutzungsberechtigte/Bevollmächtigte sind oder anderweitig Verfügungsrechte über Coins haben, die zum 31. Dezember bei einem ausländischen Anbieter gehalten werden.
Wichtig: Es geht hier speziell um verwahrte Bestände bei Dritten. Eigenverwahrung (Autocustodia) — bei der Sie die Schlüssel kontrollieren — ist nicht meldepflichtig im Rahmen des Modells 721.
Wenn der Anbieter, der Ihre Schlüssel hält (Börse/Verwahrer), kein spanischer Steuerresident ist und in Spanien nicht meldepflichtig ist. Um den Status eines Anbieters zu prüfen, schauen Sie sich dessen Zuständigkeit/Registrierungen an.
Meldefrist/Schwelle: ein aggregierter Kontostand von 50.000 € am 31. Dezember über alle im Ausland gehaltenen virtuellen Währungen. Überschreiten Sie die Schwelle nicht, müssen Sie nicht melden; überschreiten Sie sie, melden Sie alle Positionen.
Meldefenster: 1. Januar bis 31. März des dem Steuerjahr folgenden Jahres.
Erneute Meldung: Sie reichen erneut nur ein, wenn Ihre aggregierte Bilanz im Vergleich zur zuletzt eingereichten Erklärung um mehr als 20.000 € steigt, oder wenn Sie von der Pflicht befreit werden (z. B. durch Schließen von Positionen) — in diesem Fall melden Sie die Beendigung der Pflicht für das betreffende Jahr.
Angaben sind für jede Kryptowährung separat zu machen:
Bevor Sie sich im AEAT-Portal einloggen:
Einreichen bei der AEAT:
Suchen Sie das Verfahren Modell 721 auf der Website der Steuerbehörde, folgen Sie den Anweisungen, geben Sie Ihre zuvor gesammelten Daten ein und laden Sie gegebenenfalls unterstützende Dokumente hoch.
Modell 714 (Impuesto sobre el Patrimonio/Vermögenssteuer) ist eine separate Verpflichtung für Steuerpflichtige, die der Vermögenssteuer unterliegen. Prüfen Sie regionale Schwellenwerte und Regeln.
MiCA und die Anbieterliste (CNMV): Spanien befindet sich in einer MiCA-Übergangsphase. Die CNMV veröffentlicht Informationen zu Anbietern. Das kann beeinflussen, wer in Spanien meldet, nimmt Ihnen aber nicht die Verpflichtung zum Modell 721, wenn Ihre Vermögenswerte bei einem nicht ansässigen Verwahrer gehalten werden.
Gilt Modell 721 für spanische Börsen?
Ansässige Anbieter melden selbst in Spanien; Modell 721 richtet sich auf ausländische Verwahrung.
Muss ich Modell 721 jedes Jahr einreichen?
Nur, wenn Ihre aggregierte Bilanz im Vergleich zur letzten Meldung um mehr als 20.000 € steigt oder wenn Sie die Verpflichtung beenden (Verkauf/Schließung).
Was passiert, wenn ich Modell 721 nicht einreiche, obwohl erforderlich?
Sie können Strafen und Informationsanfragen der AEAT erhalten. Minimieren Sie das Risiko, indem Sie aussagekräftige Nachweise vorbereiten und fristgerecht melden.
Im Jahr 2025 ist Modell 721 eine routinemäßige Pflicht für Anleger mit verwahrten Kryptowährungen außerhalb Spaniens. Merken Sie sich drei Säulen: die 50.000 €-Jahresend-Schwelle, das Meldefenster 1. Januar–31. März und die meldungspflichtige Angabe pro Coin und pro Verwahrer. Mit einer gut organisierten Nachweismappe (CSVs, Screenshots, Anbieterangaben) wird die Einreichung zum einfachen Prozess.