ADAAA 2008: Kurzer Überblick über den erweiterten Schutz für Menschen mit Behinderung
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ADAAA 2008: Kurzer Überblick über den erweiterten Schutz für Menschen mit Behinderung

Alice Cooper · 27. August 2025 · 3m ·

Der Americans With Disabilities Act Amendments Act von 2008 (ADAAA) erweiterte die rechtliche Definition von „Behinderung“, um stärkeren Schutz im Arbeitsrecht zu gewährleisten. Er baut auf dem Americans with Disabilities Act (ADA) von 1990 auf, der Diskriminierung behinderter Beschäftigter bei Einstellungen und am Arbeitsplatz verhindern sollte. Der ADAAA weitete die Bestimmungen des ADA aus und bot verbesserte Schutzvorkehrungen für Menschen mit Behinderungen.

Grundlagen

Im September 2008 trat der Americans With Disabilities Act Amendments Act in Kraft und erweiterte den Geltungsbereich des Americans with Disabilities Act. Dieses Gesetz brachte Änderungen an der Definition von „Behinderung“ mit sich und erleichterte es Betroffenen, nachzuweisen, dass sie im Sinne des Gesetzes als behindert gelten und somit Schutz nach dem ADA erhalten. Ziel des ADAAA war es, einen breiteren Schutz und mehr Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Definition von „Behinderung“ im ADAAA

Der ADAAA wurde vom Kongress als Reaktion auf Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs verabschiedet, die die Definition von Behinderung unter dem ADA eingeengt hatten. Diese Entscheidungen erschwerten es Menschen mit Erkrankungen wie Krebs, Diabetes, Epilepsie, ADHS und Lernstörungen, vom ADA erfasst zu werden.

Das ADAAA zielte darauf ab, die Definition von Behinderung zu erweitern, sodass mehr Personen ohne komplizierte Auslegungen Anspruch auf Schutz nach dem Gesetz erhalten. Der Kongress hob damit die zuvor enge Auslegung faktisch auf und wies die U.S. Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) an, Regelungen zu schaffen, die der weiter gefassten Definition von „Behinderung“ entsprechen.

Erweiterung des ADA

Das ADAAA behielt die grundsätzliche ADA-Definition von „Behinderung“ bei — nämlich eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung, die eine oder mehrere wesentliche Lebensaktivitäten wesentlich einschränkt, eine Vorgeschichte einer solchen Beeinträchtigung oder das Gerücht, als behindert zu gelten. Durch das ADAAA und die überarbeiteten EEOC-Regelungen nahm der Kongress jedoch erhebliche Änderungen in der Auslegung dieser Begriffe vor.

Klarstellung zu „wesentlichen Einschränkungen“

Die Regelungen stellten klar, dass „wesentliche Einschränkungen“ nicht so eng auszulegen sind, dass sie nur schwere Beeinträchtigungen erfassen, die eine wesentliche Lebensaktivität vollständig verhindern oder stark einschränken. Ferner betonten sie, dass Personen unter die Schutzregelungen fallen können, wenn sie entweder eine „tatsächliche Behinderung“ oder eine „Vorgeschichte einer Behinderung“ nachweisen.

Behandlungsmaßnahmen und episodische Beeinträchtigungen

Nach dem ADAAA dürfen zur Beurteilung einer Behinderung in der Regel keine mildernden Maßnahmen berücksichtigt werden — mit Ausnahme normaler Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen. Außerdem gilt eine episodische oder in Remission befindliche Beeinträchtigung als Behinderung, wenn sie im aktiven Zustand eine wesentliche Lebensaktivität wesentlich einschränkt.

Fazit

Der ADAAA von 2008 hat den Schutz des ADA für Menschen mit Behinderungen erweitert und mehr Personen mit Erkrankungen wie Krebs, Diabetes, Epilepsie, ADHS und Lernstörungen erfasst. Das Gesetz sichert zudem Unterstützung für episodische oder in Remission befindliche Beeinträchtigungen. Insgesamt gewährleistet das ADAAA, dass Menschen mit Behinderungen besser vor Diskriminierung geschützt sind und die notwendigen Anpassungen erhalten, um ihre Arbeit ausüben zu können.

Americans with Disabilities Act (ADA)
Americans with Disabilities Act Amendments Act of 2008 (ADAAA))
Equal Employment Opportunity Commission (EEOC)