Gemeinsame Eigentümerschaft: Vorteile und Nachteile
Gemeinsame Eigentümerschaft (Joint Tenancy) vereinfacht den Zugriff der Begünstigten auf Konten ohne gerichtliche Einschaltung. Paare und Geschäftspartner können Bank-, Depot- und Immobilienkonten gemeinsam halten und dabei Überlebensrechte (rights of survivorship) nutzen.
Grundlagen
Joint Tenancy bietet Vorteile: Umgehung des Nachlassverfahrens, geteilte Pflichten und Sicherstellung der Kontinuität. Allerdings bestehen Herausforderungen wie die Notwendigkeit von Einstimmigkeit, mögliche Kontensperrungen und der Verlust kontrollierender Verfügungsgewalt nach dem Tod. Eine Alternative, das Anteilseigentum (Tenancy in Common), mildert einige Nachteile der Joint Tenancy.
Überlebensrecht bei Joint Tenancy: Eigentum und Folgen
Die Joint Tenancy mit Überlebensrechten (JTWROS) bedeutet gemeinsames Eigentum von mindestens zwei Personen. Innerhalb dieses Rahmens halten die Miteigentümer gleiche Anteile an den Vermögenswerten des Kontos und haben im Todesfall Überlebensansprüche.
Im Kern bedeutet diese Struktur, dass beim Tod eines Partners oder Ehegatten der verbleibende Partner das gesamte Guthaben oder die Vermögenswerte erbt. Das erklärt die Attraktivität für Ehepaare und Geschäftspartner. Vor einer Entscheidung für Joint Tenancy sind jedoch wichtige Aspekte zu bedenken. Im Folgenden betrachten wir die Vor- und Nachteile dieses Modells.
Erbschaft vereinfachen: JTWROS und die Umgehung des Nachlassverfahrens
Wenn eine Person verstirbt, wird ihr Testament häufig in einem Nachlassgericht geprüft. Dieser rechtliche Prozess bewertet die Gültigkeit des Testaments und seine Verbindlichkeit. Das Gericht ermittelt auch Verbindlichkeiten und Vermögenswerte des Verstorbenen und verteilt anschließend etwaiges verbleibendes Vermögen an die Erben.
Komplikationen entstehen, wenn keine letztwillige Verfügung vorhanden ist. Fehlt ein Testament, hat das Nachlassgericht keine schriftlichen Anweisungen zur Vermögensverteilung. Das Nachlassverfahren kann viel Zeit in Anspruch nehmen, wodurch die Auszahlung an die Begünstigten deutlich verzögert wird.
JTWROS bietet eine Lösung, indem es das Eigentum beim Tod des ersten Partners automatisch auf den überlebenden Ehe- oder Geschäftspartner überträgt. Damit wird das Nachlassverfahren umgangen. Für Personen, die schnellen Zugriff auf Mittel benötigen, ist dieser Vorteil besonders wertvoll.
Gemeinsame Verantwortung bei JTWROS: Haftung und Vorteile teilen
Bei JTWROS, sei es zwischen Ehepartnern oder Geschäftspartnern, bedeutet Eigentum auch gemeinsame Verantwortung. Jede beteiligte Person übernimmt Haftung für den Vermögenswert, genießt dessen Vorteile und trägt die damit verbundenen Lasten im gleichen Maße. Dieses Modell verhindert, dass eine Partei Schulden im Zusammenhang mit dem Vermögenswert eingeht, ohne die anderen zu belasten.
Beispielsweise kann bei einer Scheidung ein Ehepartner nicht allein gegen die gemeinsame Immobilie einen Kredit aufnehmen und damit den anderen zurücklassen. Sobald ein Kredit aufgenommen wird, haften beide Parteien gemeinsam für die Rückzahlung. Ebenso müssen etwaige Einnahmen aus der Vermietung eines Teils der Immobilie während eines Scheidungsverfahrens mit dem anderen geteilt werden, da die Verantwortung einheitlich gilt.
Nahtloser Übergang bei Joint Tenancy
Nach dem Tod einer Person werden deren Vermögenswerte häufig eingefroren, bis das Nachlassgericht entschieden hat. Dieser rechtliche Prozess beurteilt Belastungen und legt fest, wie verbleibende Vermögenswerte an die Erben ausgezahlt werden sollen. Für überlebende Ehepartner mit Schulden oder großen festen Ausgaben kann dies zu erheblichen Problemen führen.
Durch joint tenancy verbleibt dem überlebenden Ehe- oder Geschäftspartner jedoch die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über den Vermögenswert. Er kann die Immobilie behalten, verkaufen oder belasten, wie es erforderlich erscheint. Gesetzlich wird das Eigentum beim Tod eines Miteigentümers unmittelbar auf den Überlebenden übertragen. Joint Tenancy ist daher besonders nützlich, wenn ein reibungsloser Übergang, etwa eines Familienunternehmens an bereits beteiligte Partner, gewünscht wird.
Probleme in Beziehungen durch JTWROS-Eigentum
In instabilen persönlichen oder beruflichen Verhältnissen kann das gemeinsame Eigentum an einem Vermögenswert nachteilig sein. Ob zwischen Paaren oder Geschäftspartnern: Meinungsverschiedenheiten führen leicht zu Komplikationen. Die Unmöglichkeit, ohne Einstimmigkeit zu verkaufen oder zu belasten, kann schnelle Entscheidungen blockieren. Diese Regel soll zwar Missbrauch verhindern, kann aber notwendige Maßnahmen erschweren.
Kontensperrungen bei gemeinsamer Eigentümerschaft
In bestimmten Fällen kann das Nachlassgericht Gemeinschaftskonten einfrieren. Dies tritt etwa ein, wenn nach dem Tod hohe Schulden bestehen. Wenn der Verdacht besteht, dass ein überlebender Partner das Konto liquidieren könnte, um Verpflichtungen zu umgehen, sind Maßnahmen wahrscheinlich. Konten können auch dann gesperrt werden, wenn Streitigkeiten über Einlagen eines überlebenden Ehe- oder Geschäftspartners bestehen. In solchen Fällen verringert ein redliches Vorgehen die Wahrscheinlichkeit einer Sperrung.
Verlust der Verfügungsgewalt über Vermögensverteilung bei Joint Tenancy
Ein weiteres Manko der Joint Tenancy liegt im Verlust der Kontrolle über die Verteilung der Vermögenswerte. Überlebende Partner haben die Verfügungsmacht über das gemeinsame Vermögen und können Verkäufe oder Zuwendungen an Dritte vornehmen. Damit reduziert sich die Möglichkeit des Verstorbenen, nach seinem Tod die Verteilung seines Vermögens zu bestimmen.
Tenancy in Common als Alternative
Als Alternative zur Joint Tenancy kommt das Anteilseigentum (Tenancy in Common) in Betracht. Diese Variante bietet einige wichtige Vorteile.
Geteiltes Eigentum in Anteilen
Das Eigentum wird in Bruchteilen gehalten, die gleich oder unterschiedlich sein können. Jede Partei kann ihren Anteil unabhängig verkaufen, ohne die Zustimmung der anderen zu benötigen.
Erbregelung
Im Gegensatz zu JTWROS erfolgt die Übertragung des Anteils nach dem Tod des ersten Eigentümers nicht automatisch an den verbleibenden Miteigentümer. Stattdessen richtet sich die Nachfolge nach dem Testament des Verstorbenen. In den meisten Fällen vererben Eigentümer ihren Anteil an Erben; sofern das Testament dies vorsieht, könnte der Anteil jedoch auch an den anderen Eigentümer übertragen werden.
Ungehinderter Zugang zu Anteilen
Fällt ein Eigentümer aus oder verstirbt, kann der andere Eigentümer auf seinen Anteil zugreifen. Das bedeutet, dass ein Teil des Vermögenswerts verkauft werden kann, ohne auf eine Entscheidung des Nachlassgerichts warten zu müssen.
Fazit
Bei der Entscheidung zwischen JTWROS und Tenancy in Common ist es wichtig, die Vor- und Nachteile beider Modelle im Kontext Ihrer persönlichen oder geschäftlichen Situation sorgfältig abzuwägen.