Klausel gegen Warenumleitung
Grundlagen
Das Verbot, dass exportierte Waren unbefugt an andere Bestimmungsorte gelangen, wird durch eine US‑Regelung geregelt, die als Anti‑Diversionsklausel bekannt ist. Um die Einhaltung dieser Regelung zu gewährleisten, verlangt das Bureau of Industry and Security (BIS) beim US‑Handelsministerium die Aufnahme einer Destination‑Control‑Erklärung für kommerziell exportierte Waren. Diese Erklärung besagt ausdrücklich, dass die Waren nur an bestimmte genehmigte Orte exportiert werden dürfen und betont, dass jede Umleitung dieser Waren nach US‑Recht strengstens verboten ist. Damit ist die Anti‑Diversionsklausel ein integraler Bestandteil dieser Erklärung und stützt den regulatorischen Rahmen.
Häufig trifft man auf die Abkürzung „diversion“ anstelle des Begriffs „anti‑diversion“.
Anti‑Diversionsklausel erklärt
Für die korrekte Dokumentation exportierter Waren müssen sowohl die Destination‑Control‑Erklärung als auch die Anti‑Diversionsklausel in der zugehörigen Handelsrechnung sowie im Seefrachtbrief (Bill of Lading) oder Luftfrachtbrief (Air Waybill) aufgenommen werden. Diese wesentlichen Erklärungen bestätigen, dass die Sendung nach bestem Wissen des Versenders tatsächlich an den angegebenen Zielort gebunden ist. Die Kontrolle von Exporten ist für Regierungen aus Gründen wie nationaler Sicherheit, der Einhaltung von Nichtverbreitungsverträgen und außenpolitischen Erwägungen von großer Bedeutung. In den USA ist die Aufnahme einer Destination‑Control‑Erklärung für die meisten Exporte von Gütern erforderlich, die in der Commerce Control List aufgeführt sind.
Unter Umleitung versteht man die illegale Praxis, Produkte in unautorisierte Märkte zu verkaufen. Diese Beschränkung hat verschiedene Ursachen, darunter Sanktionen, handelsbezogene Fragen und Verbrauchersicherheitsbedenken. Deshalb werden bestimmte Warengruppen als besonders anfällig dafür eingestuft, rechtswidrig in gesperrte Länder umgeleitet zu werden. Folglich müssen der Frachtbrief oder andere relevante Dokumente für diese Waren eine offizielle Erklärung (bekannt als Destination‑Control‑Erklärung) tragen, die bestätigt, dass die Exportlizenz des Exporteurs nur für bestimmte Empfänger der Waren gilt.
Fragen im Zusammenhang mit Anti‑Diversions‑Maßnahmen sind für Unternehmen, die Waren exportieren, alltäglich.