Private Securities Litigation Reform Act (PSLRA) – Übersicht
Der Private Securities Litigation Reform Act (PSLRA), verabschiedet 1995, verlangt von Klägern starke Beweise in Fällen von Wertpapierbetrug, einschließlich konkreter betrügerischer Aussagen des Beklagten. Sie müssen rücksichtsloses oder vorsätzliches Verhalten des Beklagten nachweisen und ihren finanziellen Schaden aufgrund des angeblichen Betrugs belegen.
Grundlagen
Um unbegründete Wertpapierklagen einzudämmen, verabschiedete der Kongress 1995 den Private Securities Litigation Reform Act. Die PSLRA erhöhte die Beweisanforderungen für Kläger, die Wertpapierbetrug vor Bundesgerichten geltend machen. Zusätzlich ermöglichte sie Richtern, über Kläger zu entscheiden und Maßnahmen zu ergreifen, um Missbrauch des Rechtssystems in Sammelklagen im Wertpapierbereich zu verhindern.
Die PSLRA wurde eingeführt, um die Einreichung unbegründeter, schwacher oder betrügerischer Klagen zu verhindern, die kostspielig sein und die Effizienz des Justizsystems beeinträchtigen können. Sie verringerte außerdem das Klagerisiko für Unternehmen, die häufig Ziel solcher Verfahren waren.
PSLRA und Ansprüche wegen Wertpapierbetrugs
Die PSLRA trat 1995 in Kraft, um die Einreichung unbegründeter, schwacher oder betrügerischer Klagen im Zusammenhang mit Wertpapierbetrug zu verhindern. Sie erlaubt Aktionären, Ansprüche wegen Wertpapierbetrugs vor Bundesgerichten geltend zu machen, wenn es um angebliche Handlungen im Zusammenhang mit dem Verkauf, Handel oder der Preismanipulation von Wertpapieren geht. Vor der PSLRA konnten Klagen allein aufgrund erheblicher Kursbewegungen eingereicht werden, in der Hoffnung, möglichen Betrug erst während der Untersuchung aufzudecken.
Die PSLRA brachte jedoch erhebliche Änderungen mit sich. Kläger müssen nun konkrete betrügerische Aussagen des Beklagten darlegen, Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen und finanzielle Verluste infolge des angeblichen Betrugs belegen. Diese Maßnahme wurde eingeführt, um das Klagerisiko für häufig betroffene Unternehmen zu verringern. Die Hauptziele der PSLRA sind die Steigerung der Transparenz für Anleger und die Effizienz in Wertpapierprozessen sowie die Abschreckung von aussichtslosen Sammelklagen.
Auswirkungen der PSLRA auf Sammelklagen im Wertpapierrecht
Die Auswirkungen des Private Securities Litigation Reform Act sind unter Rechtsexperten umstritten. Einige argumentieren, dass es Sammelklagen im Wertpapierrecht grundlegend verändert hat, während andere meinen, es habe wenig Einfluss auf Verfahrensausgänge, Vergleichssummen oder die Anzahl der eingereichten Fälle gehabt. Dennoch führte das Gesetz strenge Vorgaben für Kläger ein, darunter verschärfte Darlegungsanforderungen, Aussetzungen der Beweisaufnahme und spezifische Kriterien zur Auswahl von Lead-Plaintiffs in Sammelklagen.
Fazit
Der Private Securities Litigation Reform Act von 1995 wurde eingeführt, um die Einreichung frivol oder betrügerisch motivierter Wertpapierklagen zu verhindern. Er erhöhte die Beweisanforderungen für Kläger in Fällen von Wertpapierbetrug und verlangte die Nennung konkreter betrügerischer Aussagen, den Nachweis von Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie den Beleg finanzieller Verluste. Obwohl die Einschätzung seiner Wirkung variiert, führte die PSLRA zu strengeren Vorgaben für Kläger und verringerte das Klagerisiko für Unternehmen, die häufig Ziel solcher Verfahren waren.