Was ist Basel III? Erklärung, Ziele und Kernregeln
Eingeführt im Jahr 2009 ist Basel III ein globaler Regulierungsakt mit dem Ziel, Risiken im Bankensektor zu verringern. Er verpflichtet Banken, bestimmte Verschuldungsquoten und Eigenkapitalniveaus vorzuhalten. Die Umsetzung läuft weiterhin bis 2022.
Grundlagen
Basel III wurde 2009 von einem Konsortium von Zentralbanken aus 28 Ländern als ein weitreichender Schritt zur Stärkung der Bankenaufsicht konzipiert. Dieser Regulierungsakt entstand in der Folge der Finanzkrise 2007–2008 und der anschließenden Rezession und zielt darauf ab, Aufsicht, Risikomanagement und Regulierung des Bankensektors zu verbessern. Stand 2022 ist die Umsetzung noch im Gange und markiert einen fortschreitenden Schritt zu einem robusteren Regulierungssystem für Banken.
Basel III: Stärkung der Bankenregulierung weltweit
Als Reaktion auf die Finanzkrise 2007–2008 brachte der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, in dem Zentralbanken aus 28 Ländern vertreten sind und der seinen Sitz in Basel, Schweiz, hat, Basel III hervor. Dieser dritte Basler Vertrag zielt darauf ab, Überverschuldung und Unterkapitalisierung zu beheben, die während der Krise deutlich wurden, baut auf Basel I und Basel II auf und erweitert den seit 1975 verfolgten globalen Regulierungsrahmen. Durch Förderung der Widerstandsfähigkeit gegenüber finanziellen Schocks, verbessertes Risikomanagement und mehr Transparenz soll Basel III einzelne Banken und die Weltwirtschaft besser absichern. Ursprünglich war eine freiwillige Umsetzung bis 2015 geplant; die Frist wurde mehrfach verschoben, aktuell ist der Zieltermin der 1. Januar 2023.
Mindestkapitalanforderungen: Basel III verstehen
Basel III, ein bedeutender regulatorischer Rahmen für Banken, unterteilt Kapital in zwei verschiedene Stufen mit unterschiedlicher Qualität. Tier-1 umfasst das Kernkapital und offen ausgewiesene Rücklagen in der Bilanz und dient als Puffer, um Verluste abzufedern und die operative Fortführung in Stresssituationen zu gewährleisten.
Tier-2 besteht aus Ergänzungskapital, einschließlich nicht offengelegter Rücklagen und unbesicherter nachrangiger Schuldinstrumente. Während Tier-1-Kapital als sicherer und liquider gilt, dient Tier-2 als ergänzende Ressource.
Das Gesamtkapital einer Bank ergibt sich aus der Kombination beider Stufen. Basel III schreibt vor, dass Banken ein Mindestgesamt-Kapitalverhältnis von 8 % der risikogewichteten Aktiva (RWA) halten müssen, wovon mindestens 6 % aus Tier‑1‑Kapital bestehen müssen. Der verbleibende Anteil kann durch Tier‑2‑Kapital gedeckt werden. Bemerkenswert ist, dass Basel III den erforderlichen Anteil des Tier‑1‑Kapitals von 4 % auf 6 % erhöht hat, während Basel II zwar ein Mindestgesamt-Kapitalverhältnis von 8 % verlangte, aber keine Vorgaben zur Zusammensetzung des Tier‑1‑Kapitals machte. Zudem wurde Tier 3, eine riskantere Kapitalform, aus der Berechnung gestrichen. Diese Änderungen sollen den Bankensektor stärken und seine Widerstandsfähigkeit gegenüber Risiken erhöhen.
Stärkung der Banken: Die Kapitalpuffer von Basel III
Um die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors zu verbessern, führte Basel III antizyklische Kapitalpuffer ein – zusätzliche Rücklagen, vergleichbar mit einem finanziellen „Regentagspolster“ für Banken. Diese Puffer, die zwischen 0 % und 2,5 % der risikogewichteten Aktiva (RWA) liegen können, können in wirtschaftlichen Aufschwungphasen vorgeschrieben werden. So sind Banken für Abschwünge wie Rezessionen besser mit ausreichendem Kapital ausgestattet, um Verluste zu absorbieren.
Kombiniert man Mindestkapital und Pufferanforderungen, müssen Banken Reserven von bis zu 10,5 % vorhalten. Darüber hinaus müssen diese antizyklischen Kapitalpuffer ausschließlich aus Tier‑1‑Aktiva bestehen, was die finanzielle Basis weiter stärkt.
Basel III als Schutz: Verschuldungs- und Liquiditätsmaßnahmen
Basel III führte wichtige Anforderungen an Verschuldung und Liquidität ein, um riskante Kreditvergabe zu begrenzen und ausreichende Liquidität in Krisenzeiten sicherzustellen. Für global systemrelevante Banken wurde eine Verschuldungsquote (Leverage Ratio) eingeführt, berechnet als Kernkapital (Tier‑1) im Verhältnis zu den Gesamtaktiva, mit einer Mindestanforderung von 3 %.
Der Rahmen implementierte außerdem Liquiditätsregeln, einschließlich der Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR), die Banken verpflichtet, ausreichend hochwertige liquide Aktiva (High‑Quality Liquid Assets, HQLA) vorzuhalten, um einen 30‑tägigen Liquiditätsstress ohne signifikanten Wertverlust zu überstehen.
Weiterhin vergleicht die Net Stable Funding Ratio (NSFR) die verfügbare stabile Refinanzierung einer Bank mit der erforderlichen stabilen Refinanzierung, basierend auf Liquidität, Fälligkeiten und Risiko der Aktiva. Banken müssen eine NSFR von mindestens 100 % halten, was sie dazu anregt, stabilere Finanzierungsquellen zu nutzen und die Abhängigkeit von kurzfristiger Großhandelsfinanzierung zu verringern.
Basel III: Eine Reform des globalen Bankensektors
Basel III, die jüngste Fassung der Basler Vereinbarungen, zielt darauf ab, Regulierung, Aufsicht und Risikomanagement im internationalen Bankensektor zu verbessern. Es adressiert Schwächen, die in der Finanzkrise 2007–2008 offenbar wurden und durch Basel I und Basel II nicht ausreichend behoben wurden.
Einige Teile von Basel III wurden bereits in einzelnen Ländern umgesetzt, der Rest ist für den 1. Januar 2023 geplant und soll gestaffelt über fünf Jahre eingeführt werden.
Fazit
Als dritter Teil der Basler Vereinbarungen wurde Basel III vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht erarbeitet, dem Zentralbanken weltweit angehören, darunter auch die Federal Reserve in den USA. Mit dem Ziel, regulatorische Lücken zu schließen, die während der Finanzkrise 2007–2008 sichtbar wurden, soll Basel III bis 2028 vollständig umgesetzt sein.