Was ist das Investment Advisers Act von 1940?
Finanzberater sind verpflichtet, im besten Interesse ihrer Kunden zu handeln und eine treuhänderische Pflicht gemäß dem Investment Advisers Act von 1940 zu erfüllen. Das Gesetz schreibt vor, dass Berater Loyalität und Sorgfalt gegenüber ihren Kunden walten lassen und alle wesentlichen Tatsachen in höchster Redlichkeit offenlegen müssen. Zur Einhaltung des Gesetzes müssen Anlageberater eine Qualifikationsprüfung ablegen und sich bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde registrieren.
Grundlagen
Im Jahr 1940 führten die Vereinigten Staaten das Investment Advisers Act ein, ein bedeutendes Bundesgesetz, das die Rolle von Anlageberatern definiert und regelt. Das Gesetz wurde teilweise durch einen 1935 dem Kongress vorgelegten Bericht der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) beeinflusst, der sich auf Investment-Trusts und Investmentgesellschaften konzentrierte. Ziel ist die Aufsicht über jene, die Anlageberatung für Pensionskassen, Privatpersonen und Institutionen anbieten. Das Gesetz legt die Kriterien fest, wer als Anlageberater gilt, und schreibt die Registrierung bei Landes- und Bundesbehörden vor, um solche Dienste anbieten zu dürfen.
Das Investment Advisers Act von 1940: Reaktion auf Finanzkrisen
Die Wurzeln des Investment Advisers Act von 1940 reichen zurück in die verheerenden Folgen des Börsencrashs von 1929 und der anschließenden Großen Depression. In den 1930er- und 1940er-Jahren entstanden mehrere zentrale Finanzvorschriften als Reaktion auf diese Krisen. Dazu gehörte das Securities Act von 1933, das auf mehr Transparenz in Finanzberichten abzielte und Irreführung sowie Betrug an den Wertpapiermärkten bekämpfen sollte.
1935 legte die Securities and Exchange Commission dem Kongress einen Bericht vor, der die Risiken bestimmter Investmentberater hervorhob und die Regulierung von Anbietern von Anlageberatung empfahl. Dieser Bericht führte unter anderem zum Public Utility Holding Company Act von 1935, der der SEC die Befugnis gab, Investment-Trusts zu prüfen.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen begann der Kongress nicht nur mit der Ausarbeitung des Investment Advisers Act, sondern auch des Investment Company Act von 1940. Letzteres definierte die Pflichten und Anforderungen für Investmentgesellschaften, die öffentlich gehandelte Anlageprodukte wie offene Investmentfonds, geschlossene Fonds und Unit Investment Trusts anbieten.
Anlageberater: Treuepflicht und Kundeninteressen
Nach dem Investment Advisers Act von 1940 unterliegen Berater einem treuhänderischen Standard und können je nach Größe und Umfang ihres Geschäfts von der SEC oder von staatlichen Wertpapieraufsichten reguliert werden. Das Gesetz definiert die treuhänderische Pflicht klar und umfasst eine Treue- und Sorgfaltspflicht. Das bedeutet, dass Berater die Interessen ihrer Kunden über ihre eigenen stellen müssen. Sie dürfen nicht in Front-Running (z. B. Eigengeschäfte vor denen der Kunden) oder Churning (übermäßige Transaktionen zur Erzielung höherer Provisionen) verwickelt sein.
Berater müssen ihre Empfehlungen auf verlässliche Informationen stützen und gründliche Analysen durchführen, um Genauigkeit und Vollständigkeit zu gewährleisten. Zudem sind sie verpflichtet, Geschäfte nach dem Best-Execution-Standard auszuführen, also eine möglichst kostengünstige und effiziente Ausführung anzustreben. Um ihre treuhänderischen Pflichten zu erfüllen, sollen Berater Interessenkonflikte vermeiden und potenzielle Konflikte offenlegen, wobei stets die Interessen der Kunden Vorrang haben.
Kriterien für Anlageberater nach dem Investment Advisers Act
Bei der Bestimmung, wer als Anlageberater gilt, zieht das Investment Advisers Act drei Kriterien heran: die Art der gegebenen Beratung, die Art der Vergütung und ob Anlageberatung die primäre berufliche Tätigkeit ist und den Großteil des Einkommens ausmacht. Darüber hinaus können Personen, die sich in Werbung oder anderweitig als Anlageberater präsentieren, unter diese Definition fallen.
Nach dem Gesetz gelten diejenigen, die ausschließlich Beratung oder Empfehlungen zu Wertpapieren anbieten, als Anlageberater, während solche, deren Beratung nur nebenbei zu ihrem Hauptgeschäft gehört, möglicherweise nicht darunterfallen. Daher können einige Finanzplaner und Buchhalter als Anlageberater eingestuft werden, andere nicht.
Typischerweise müssen Berater, die mindestens 100 Millionen US-Dollar verwaltete Vermögenswerte haben oder eine registrierte Investmentgesellschaft beraten, sich gemäß diesem Gesetz bei der SEC registrieren.
Registrierung von Anlageberatern: Auswirkungen des Dodd-Frank-Acts
Der Registrierungsprozess für Anlageberater hängt vom Wert der von ihnen verwalteten Vermögenswerte und davon ab, ob sie Firmenkunden oder Privatpersonen beraten. Vor den Reformen von 2010 mussten Berater mit mindestens 25 Millionen US-Dollar verwalteten Vermögenswerten oder Berater von Investmentgesellschaften sich bei der SEC registrieren, während kleinere Vermögensmengen in der Regel bei den Landesbehörden registriert wurden.
Der Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act von 2010 passte diese Schwellenwerte an. Viele Berater, die weniger verwalteten Vermögen hatten als die neuen bundesweiten Regeln vorsahen, konnten sich stattdessen bei staatlichen Aufsichtsbehörden registrieren. Gleichzeitig führte Dodd-Frank Registrierungspflichten für Berater privater Fonds wie Hedgefonds und Private-Equity-Fonds ein. Zuvor waren diese Berater trotz der Verwaltung erheblicher Anlegermittel oft von der Registrierung ausgenommen.
Fazit
Das Investment Advisers Act von 1940 spielt eine zentrale Rolle bei der Regulierung von Anlageberatern mit treuhänderischer Pflicht gegenüber ihren Kunden. Es verlangt Transparenz, fundierte Beratung und eine Registrierung, die sich nach dem Vermögensumfang und dem Kundenspektrum richtet. Entstanden aus den Lehren der Finanzkrise von 1929, hat sich das Gesetz weiterentwickelt, um Professionalität und Kundenschutz zu fördern. Der Dodd-Frank Act brachte zusätzliche Reformen und erweiterte die Registrierungspflichten auch auf Berater privater Fonds. Insgesamt haben diese Regelungen die Integrität von Anlageberatern gestärkt und das Vertrauen in qualifizierte Anlageberatung gefördert.