Was ist die Volcker-Regel?
Die Volcker-Regel verbietet großen Banken, sich an risikoreichen Handelsgeschäften zu beteiligen oder Anteile an sogenannten Covered Funds zu halten. Bestimmte Handelsaktivitäten sind ausgenommen, und einigen Banken wurden Fristverlängerungen zur Liquidation solcher Beteiligungen gewährt.
Grundlagen
Die Volcker-Regel, verankert in Abschnitt 619 des Dodd‑Frank Act, legt Beschränkungen für große institutionelle Banken fest. Sie zielt darauf ab, diese Banken von zwei Hauptaktivitäten fernzuhalten: dem Eigenhandel (Proprietary Trading) und dem Halten von Beteiligungen an Covered Funds, etwa Hedgefonds und Private‑Equity‑Fonds. Zweck der Regel ist es, riskante Handelsaktivitäten von Banken zu verhindern, die durch Einlagensicherung und andere staatliche Unterstützungsmaßnahmen geschützt sind. Benannt ist sie nach Paul Volcker, einem ehemaligen Vorsitzenden des Federal Reserve Board.
Volcker-Regel & Eigenhandel
Die Volcker-Regel verbietet Banken streng den Eigenhandel, bei dem eine Bank als Hauptpartei Finanzinstrumente kauft oder verkauft. Die Regel definiert ein Handelskonto anhand dreier Kriterien: eines Zwecktests, eines Tests nach der Kapitalregel für Marktrisiken und eines Status-Tests. Hält eine Bank eine Position länger als 60 Tage, wird vermutet, dass sie zum Handelsbestand gehört.
Bestimmte Handelsaktivitäten sind von diesem Verbot ausgenommen, darunter Clearing-Aktivitäten, Liquiditätsmanagement, Market Making, Absicherungsgeschäfte, Geschäfte zur Erfüllung von Lieferverpflichtungen sowie Transaktionen über Gewinnbeteiligungs- oder Pensionspläne der Bank. Diese ausgenommenen Aktivitäten müssen jedoch strengen Anforderungen genügen, einschließlich der Einführung interner Kontrollen und umfangreicher Dokumentation.
Von der Volcker-Regel auferlegte Beschränkungen
Die Volcker-Regel setzt Banken zwei Hauptbeschränkungen: Erstens untersagt sie den Eigenhandel, also den Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments durch die Bank als Hauptpartei. Die Definition eines Handelskontos beruht auf drei Kriterien, wobei bei einer Haltedauer von 60 Tagen die Zugehörigkeit zum Handelsbestand vermutet wird.
Zweitens beschränkt die Regel das Halten von Beteiligungen an Covered Funds, die definiert werden anhand von Ausnahmeregelungen des Investment Company Act von 1940, Rohstoffpools, die Hedgefonds oder Private‑Equity‑Fonds ähneln, sowie ausländischen Covered Funds. Trotz dieser Verbote existieren Ausnahmen, etwa für ausländische öffentliche Fonds, vollständig im Eigentum stehende Tochtergesellschaften und Joint Ventures.
Fristverlängerung für die Liquidation von Covered Funds
Ursprünglich mussten Banken ihre Bestände an Covered Funds bis Juli 2015 liquidieren. Im Dezember 2014 gewährte das Board der Federal Reserve einigen Banken jedoch Fristverlängerungen, sodass sie diese Positionen bis 2017 und in bestimmten Fällen bis 2022 veräußern konnten. Die Banken begründeten dies damit, dass ein erheblicher Teil ihrer Bestände illiquide Investments enthielt und ein schneller Verkauf zu erheblichen Verlusten führen würde. Sie argumentierten außerdem, dass die Liquidation von Beteiligungen an Hedgefonds und Private‑Equity‑Fonds den erheblichen Wert dieser Investments gefährden könnte.
Fazit
Die Volcker-Regel, Teil des Dodd‑Frank Act, soll verhindern, dass große institutionelle Banken sich an riskanten Handelsaktivitäten beteiligen oder Beteiligungen an Covered Funds wie Hedgefonds und Private‑Equity‑Fonds halten. Sie setzt Beschränkungen für Eigenhandel, Eigentumsinteressen und die Liquidation von Beständen in Covered Funds durch. Trotz bestimmter Ausnahmen verlangt die Regel strikte Einhaltung interner Kontrollen und umfassender Dokumentation.