Was ist Regulation A?
Regulation A ist eine SEC-Ausnahme, die öffentliche Angebote von Wertpapieren ermöglicht, ohne dass eine vollständige Registrierung erforderlich ist. Im Jahr 2015 wurde Regulation A geändert, sodass Unternehmen Einnahmen durch zwei verschiedene Tiers erzielen können, die zwei unterschiedliche Anlagearten darstellen.
Grundlagen
Im Rahmen der US-Wertpapiergesetzgebung verlangt die Securities and Exchange Commission (SEC) die Registrierung von Wertpapierangeboten und -verkäufen, sofern nicht bestimmte Ausnahmen greifen. Eine solche Ausnahme bietet Regulation A, eine Bestimmung des Securities Act von 1933. Diese Ausnahme bezieht sich speziell auf die Ausgabe von Wertpapieren in öffentlichen Angeboten. Unternehmen, die diese Ausnahme nutzen, erhalten strategische Vorteile gegenüber solchen, die eine vollständige Registrierung benötigen.
Die Ausnahme umfasst jedoch unterschiedliche Stufen (Tiers), abhängig von der Größe des Unternehmens, und erfordert die Einreichung einer Offering Statement (Angebotserklärung) bei der SEC. Gleichzeitig müssen potenziellen Käufern Unterlagen ähnlich einem Prospekt zur Verfügung gestellt werden, wie sie bei einer registrierten Emission üblich sind.
Regulation A erkunden: Gestufte Angebote und Anlegerinformation
Bei näherer Betrachtung von Regulation A gleichen die Vorteile die strengen Dokumentationsanforderungen aus. Zu diesen Vorteilen gehören vereinfachte Finanzabschlüsse, die unter bestimmten Bedingungen nicht geprüft werden müssen, drei Formatoptionen für den Aufbau der Offering Circular (Angebotsunterlage) und keine Verpflichtung zur Erstellung von Berichten nach dem Exchange Act, bis ein Unternehmen mehr als 500 Anteilseigner und Vermögenswerte über 10 Millionen Dollar aufweist.
Die Überarbeitung im Jahr 2015 erweiterte den Anwendungsbereich von Regulation A und ermöglichte Unternehmen die Mittelbeschaffung über zwei Tiers. Anleger, die Wertpapiere von Unternehmen erwerben möchten, die Regulation A nutzen, sollten die Einstufung des jeweiligen Wertpapiers in eines der Tiers verstehen.
Wesentlich ist, dass jedes Unternehmen die anwendbare Tier-Stufe deutlich an der Spitze seines Offenlegungsdokuments oder seiner Angebotsunterlage angeben muss. Diese Unterscheidung ist wichtig, da die beiden Tiers unterschiedliche Anlagechancen bedeuten.
Regulation A: Tier 1 und Tier 2
Im Rahmen von Regulation A können Unternehmen ihre Wertpapiere unter zwei unterschiedlichen Tiers anbieten, die jeweils eigene Anforderungen haben. In beiden Fällen muss der Emittent eine vollständige Offering Statement einreichen, die eine Offering Circular als Informationsdokument für potenzielle Anleger enthält.
Tier 1
Tier 1 erlaubt Unternehmen, bis zu 20 Millionen US-Dollar innerhalb von 12 Monaten anzubieten. Für Tier 1 müssen die Emittenten Offering Statements bei der SEC einreichen, und diese Angebote unterliegen der Zustimmung staatlicher Aufsichtsbehörden in den Bundesstaaten, in denen die Wertpapiere verkauft werden sollen.
Unternehmen, die Tier 1 wählen, unterliegen zwar keinen laufenden Berichtspflichten, müssen jedoch einen Abschlussbericht vorlegen, der das Ende des Angebots dokumentiert.
Tier 2
Tier 2 ermöglicht es Unternehmen, Wertpapiere im Wert von bis zu 75 Millionen US-Dollar innerhalb eines Jahres anzubieten. Für Tier 2 sind geprüfte Jahresabschlüsse erforderlich, und die Emittenten müssen fortlaufend Berichte einreichen, einschließlich eines abschließenden Statusberichts.
Bemerkenswert ist, dass Tier-2-Emittenten von der Pflicht befreit sind, die Genehmigung staatlicher Wertpapieraufseher einzuholen. Sie müssen ihr Angebot jedoch weiterhin bei der SEC einreichen. Tier 2 hat zusätzliche Anforderungen, darunter Beschränkungen der maximalen Investitionshöhe, die nicht-akkreditierte Anleger in Tier-2-Wertpapiere investieren dürfen.
Fazit
Regulation A hat das Feld öffentlicher Wertpapierangebote durch diese SEC-Ausnahme verändert und Unternehmen zwei unterschiedliche Tiers zur Kapitalbeschaffung bereitgestellt. Tier 1, mit einer Obergrenze von 20 Millionen US-Dollar pro Jahr, reduziert Berichtspflichten, verlangt aber einen Abschlussbericht. Tier 2, mit einer Obergrenze von 75 Millionen US-Dollar, verlangt geprüfte Abschlüsse und fortlaufende Berichterstattung. Die Überarbeitung von 2015 brachte mehr Transparenz, wobei die Angabe der Tier-Stufe in den Angebotsunterlagen entscheidend ist. Diese regulatorische Entwicklung stärkt sowohl Unternehmen als auch Anleger in einem dynamischen und innovativen Wertpapiermarkt.