Was sind die Basel-Abkommen?
Die Basel-Abkommen, entwickelt vom Basel Committee on Banking Supervision (BCBS), bestehen aus drei aufeinanderfolgenden Regelwerken zur Bankenaufsicht (Basel I, II und III). Diese Abkommen geben Empfehlungen zu Kredit-, Markt- und operationellen Risiken und sollen sicherstellen, dass Finanzinstitute über ausreichende Kapitalpuffer verfügen, um unvorhergesehene Verluste aufzufangen.
Grundlagen
Die Basel-Abkommen umfassen ein Trio globaler Regelwerke zur Bankenaufsicht, die Kapitalanforderungen und Risikobewertungen für internationale Banken festlegen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Finanzinstitute über genügend Kapitalreserven verfügen, um Verbindlichkeiten zu erfüllen und unvorhergesehene Verluste zu bewältigen. Das jüngste der Abkommen, Basel III, wurde im November 2010 verabschiedet und schreibt Banken vor, eine Mindestmenge an Stammkapital sowie eine Mindestliquiditätsquote zu halten.
Basel-Abkommen: Ein umfassender Überblick
Die Basel-Abkommen entstanden ab den 1980er-Jahren durch die Zusammenarbeit des BCBS, einem Forum für Bankenaufsicht zwischen den Mitgliedsländern seit 1974. Ursprünglich verfolgten sie das Ziel, die globale Finanzstabilität durch verbesserte Aufsichtspraktiken zu stärken. Später verlagerte sich der Fokus auf die Sicherstellung der Kapitaladäquanz von Banken und die Überwachung des Bankensystems. Basel I wurde von Zentralbankern des G10 initiiert, um nach dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems neue internationale Finanzstrukturen zu schaffen.
Der Name „Basel-Abkommen“ leitet sich davon ab, dass das BCBS seinen Sitz in Basel, Schweiz, in den Räumen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) hat. Zu den Mitgliedern zählen bedeutende Länder wie die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Japan und andere, die gemeinsam darauf abzielen, die Finanzstabilität zu überwachen und die Bankenaufsicht weltweit zu stärken.
Basel I: Ein Rückblick
Im Jahr 1988 konzentrierte sich das erste Basel-Abkommen, Basel I, auf die Kapitalausstattung von Finanzinstituten. Es ordnete Aktiva in Risikokategorien (0 %, 10 %, 20 %, 50 % und 100 %) ein, um das Kapitaladäquanzrisiko zu messen – also die potenziellen Auswirkungen unerwarteter Verluste auf Institute.
Nach Basel I müssen internationale Banken Eigenkapital (Tier-1- und Tier-2-Kapital) in Höhe von mindestens 8 % ihrer risikogewichteten Aktiva vorhalten, um sicherzustellen, dass sie über ausreichend Kapital zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen verfügen.
Beispielsweise muss eine Bank mit 100 Mio. USD risikogewichteten Aktiva mindestens 8 Mio. USD Kapital vorhalten. Tier-1-Kapital ist die liquideste Finanzierungsquelle, während Tier-2-Kapital hybride Instrumente und Rücklagen umfasst, die diese Anforderung ergänzen.
Basel II: Ein aktualisierter Rahmen
Basel II, auch als Revised Capital Framework bekannt, baute auf dem ursprünglichen Abkommen auf und behandelte drei Kernbereiche: Mindestkapitalanforderungen, aufsichtsrechtliche Überprüfung der Kapitaladäquanz und Marktdisziplin durch Offenlegung. Diese Bereiche werden gemeinsam als die drei Säulen bezeichnet.
Das neue Abkommen führte eine Unterteilung des zulässigen regulatorischen Kapitals in mehrere Stufen ein. Jede Stufe hat einen spezifischen Mindestanteil am Gesamtkapital und fließt in die Berechnung der Kapitalquoten ein.
Tier-3-Kapital, als tertiäres Kapital betrachtet, diente der Absicherung von Markt-, Rohstoff- und Fremdwährungsrisiken aus Handelsaktivitäten. Es umfasste eine breitere Palette von Fremdkapitalinstrumenten als Tier-1 und Tier-2, jedoch von geringerer Qualität. Unter den Basel-III-Regelungen wurde Tier-3-Kapital später abgeschafft.
Basel III: Stärkung der finanziellen Widerstandsfähigkeit
Nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers 2008 und der anschließenden Finanzkrise ergriff das BCBS Maßnahmen zur Aktualisierung und Verschärfung der Abkommen. Als beitragende Faktoren für den Kollaps wurden mangelhafte Unternehmensführung, riskante Vergütungsanreize und übermäßige Verschuldung im Bankensektor identifiziert. Im November 2010 wurde Basel III als umfassendes Reformpaket für Kapital und Liquidität eingeführt.
Basel III baut auf den drei Säulen der Vorgänger auf und führt neue Anforderungen und Schutzmechanismen ein. Dazu gehören die Vorgabe eines Mindestsatzes an Stammkapital sowie einer Mindestliquiditätsquote für Banken. Basel III adressiert außerdem systemrelevante Banken („too big to fail“) und schließt die Berücksichtigung von Tier-3-Kapital aus.
Die Reformen wurden im Basel Framework zusammengeführt, das alle aktuellen und künftigen Standards des Basel Committee on Banking Supervision umfasst. Die Basel-III-Anforderungen an Tier-1 wurden implementiert; an der Monitoring-Übung im Juni 2021 nahmen 26 der 27 Ausschussmitglieder teil. Der finale Basel-III-Rahmen enthält Übergangsregelungen für den Output Floor, der schrittweise bis Januar 2028 auf 72,5 % angehoben wird. Maßnahmen ab 2023 werden teilweise als Basel 3.1 oder Basel IV bezeichnet.
Fazit
Die Basel-Abkommen (Basel I, II und III) konzentrieren sich auf Kapital- und Risikoanforderungen für Finanzinstitute, damit diese unerwartete Verluste absorbieren können. Basel I schrieb 1988 vor, dass Banken Kapital in Höhe von 8 % der risikogewichteten Aktiva halten müssen. Basel II führte die drei Säulen ein und behandelte Mindestkapital, aufsichtsrechtliche Überprüfung und Offenlegungspflichten. Basel III, verabschiedet 2010, stärkte die finanzielle Widerstandsfähigkeit durch Mindestanforderungen an Stammkapital und Liquidität. Insgesamt haben die Abkommen die globale Bankenlandschaft geprägt und zur Stabilität und Rechenschaftspflicht beigetragen.